§3 Vertrag und Kündigung
1. Ein Vertrag zwischen dem Betreiber des Sunset-Flirthotel und einem Mitglied über die Nutzung des Systems kommt mit der Anmeldung durch den Nutzer zustande.
2. Der Betreiber gewährt den vollen Zugang erst nach Zahlungseingang, es sei denn, das Mitglied erhält freien Zugang.
3. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Freischaltung durch den Betreiber.
4. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn das Mitglied mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Betreiber ist berechtigt, die Personalien des Nutzers anhand amtlicher Papiere zu prüfen. Das Mitglied sichert deshalb dem Betreiber zu, dem Betreiber auf Verlangen Kopien amtlicher Dokumente zu übermitteln, welche die Volljährigkeit bestätigen.
5. Eine Beendigung des Vertages erfolgt automatisch, wenn das Mitglied seine Mitgliedschaft nicht selbstständig verlängert.
6. Das Mitglied hat jederzeit das Recht und die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft per Knopfdruck selbst zu beenden.
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AGB der Sunset-Flirthotel
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